SCHULORDNUNG
Neufassung
Nach dem Beschluss der GLK vom 19. Oktober 2022 und der Schulkonferenz vom 22. November 2022 tritt
die Schulordnung zum 01. Dezember 2022 in Kraft.
I. Hausordnung
§ 1 Vor Schulbeginn werden die Klassenzimmer rechtzeitig von einer Lehrkraft aufgeschlossen.
§ 2 Zu Beginn einer Unterrichtsstunde setzen sich die Schülerinnen und Schüler auf ihren
Platz und bereiten sich auf den Unterricht vor, indem alle Materialien für die folgende
Unterrichtsstunde ausgepackt und ordentlich auf den Tisch gelegt werden. Die Wege zu
den Unterrichtsräumen und Sportstätten müssen direkt und ohne Umwege (z.B.: Bäcker,
Supermarkt, usw.) zurückgelegt werden.
§ 3 Wenn 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn die Lehrkraft nicht anwesend ist, wird das
Sekretariat/die Schulleitung vom Klassensprecher oder der Klassensprecherin über das
Fehlen informiert.
§ 4 Während der Unterrichtszeit müssen sich alle Schülerinnen und Schüler im Schulgelände
aufhalten. Außerhalb der Klassenzimmer darf kein Lärm erzeugt werden, damit der
Unterricht nicht gestört wird. Die Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgelände ohne
Erlaubnis während der Unterrichtszeit nicht verlassen. Dies gilt auch für die Pausen.
§ 5 Sobald ein Klassenzimmer oder ein Fachraum verlassen wird, sorgt die Lehrkraft mit dem
eingeteilten Ordnungsdienst für die Sauberkeit des Zimmers.
Falls der Raum an diesem Tag nicht mehr benutzt wird (siehe Raumplan), muss der
Boden gekehrt, die interaktive Tafel geputzt, zusammengeklappt und ausgeschaltet
werden. Alle Fenster müssen geschlossen und das Licht ausgeschaltet sein. Es muss
immer aufgestuhlt werden, außer freitags. Auch der Flur vor dem Klassenzimmer oder
dem Fachraum muss ordentlich hinterlassen werden.
Die Räume werden mit Beginn der Pausen, beim Verlassen des Klassenzimmers bzw.
am Ende des Schultages nach Benutzung von der Lehrkraft abgeschlossen.
§ 6 Das Eigentum der Schule ist von allen am Schulleben Beteiligten zu achten und zu
bewahren. Hierzu zählt auch das Schulgebäude. Wer mutwillig oder grob fahrlässig
Beschädigungen oder Verunreinigungen verursacht, muss den Schaden beheben und
eventuell anfallende Kosten übernehmen.
§ 7 Auf dem Schulgelände dürfen Mobiltelefone und entsprechendes Zubehör, wie z.B.
Kopfhörer, von den Schülerinnen und Schülern ausschließlich vor Unterrichtsbeginn (bis
07:35 Uhr) und während der Mittagspause (12:45 – 14:00 Uhr) verwendet werden.
Es ist zu jeder Zeit streng untersagt, Bild- und Tonaufnahmen zu machen.
§ 8 Es besteht ein gesetzlich vorgegebenes Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot, welches auf
dem ganzen Schulgelände eingehalten werden muss.
§ 9 Für mitgebrachte Wertgegenstände haftet jede Schülerin und jeder Schüler selbst.
II. Pausenordnung
§ 10 Zu Beginn der Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler mit der Lehrkraft das
Klassenzimmer oder den Fachraum. Diese Lehrkraft schließt dann auch den Raum ab. In
den letzten 5 Minuten der Pausen begeben sich die Schülerinnen und Schüler ruhig und
geordnet vor den Unterrichtsraum.
§ 11 In den großen Pausen halten sich alle Schülerinnen und Schüler im Schulhof auf.
Lediglich bei extrem schlechtem Wetter kann die Pause im Erdgeschoss und im ersten
Obergeschoss verbracht werden.
Das Aufsuchen der Toiletten sowie die Wege zum Wasserspender und in die
Schülerbibliothek sind erlaubt. Diese Örtlichkeiten müssen aber nach Benutzung auf
direktem Wege wieder verlassen werden.
§ 12 In der Mittagspause ist es gestattet, sich im Schulhof oder in den Fluren aufzuhalten.
Die Einhaltung der Schulordnung ist Grundlage für die erfolgreiche Erziehungs- und
Bildungsarbeit. Bei Verstößen werden geeignete erzieherische Maßnahmen (§ 90 Schulgesetz)
getroffen.